von Ulrich Hamacher
Das kirchliche Arbeitsrecht ist zur Zeit sehr in der öffentlichen Diskussion. Zugleich wird infrage gestellt, ob es sinnvoll ist, aus Mitteln der öffentlichen Hand Einrichtungen freier Träger – unter Anderen Einrichtungen der Kirchen – zu finanzieren.
Das Subsidiaritätsprinzip – oder: Wer bezahlt die Einrichtungen?
Nach geltendem Recht soll der Staat hoheitliche Aufgaben selbst erledigen und andere Aufgaben nach Möglichkeit Anderen übertragen. Bürgerschaftliches Engagement, freie Träger, Einrichtungen der Wohlfahrtsverbände und der Kirchen sind gewollt und sinnvoll. Wenn es sich dabei um gesetzliche Pflichten der öffentlichen Hand handelt, wird diese sie wohl bezahlen müssen. In der Regel ist das für die öffentliche Hand auch billiger, als diese Aufgaben selbst zu erledigen, weil die Träger meistens geringere Verwaltungskosten haben und/oder (wie etwa bei den Kindertagesstätten) die Verwaltungskosten teilweise selbst tragen und zusätzlich ehrenamtliche Arbeit sowie Spenden einbringen.
Entgegen anders lautenden Gerüchten steckt in kirchlichen Kitas, Schulen und Offenen Türen – jedenfalls in NRW - auch kirchliches Geld. Das gilt auch für viele Beratungsdienste, Stadtteilbüros etc. Das diakonische Werk Bonn und Region wendet etwa 1,2 Millionen Euro kirchliches Geld pro Jahr für seine Arbeit auf.
Kirchliche Arbeitgeber zahlen relativ gut.
Die Entgelte in der Diakonie liegen im Rahmen dessen, was in sozialen Berufen gezahlt wird. Gerade in den ersten Berufsjahren verdienen Erzieherinnen, Sozialpädagogen, Pflegefachkräfte und Pflegehilfskräfte bei der Diakonie mehr als bei anderen Anbietern.
Bei der Caritas gilt der AVR, der für manche Mitarbeitende etwas günstiger, für andere etwas ungünstiger ist der Tarif der Diakonie.
Darüber hinaus gilt staatliches Recht in vieler Hinsicht. Unter Anderem haben kirchliche Mitarbeitende den gesetzlichen Kündigungsschutz, Rentenversicherung, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherungs-beiträge werden wie bei anderen auch gezahlt. Darüberhinaus gibt es eine kirchliche zusätzliche Altersversorgung, vergleichbar der des öffentlichen Dienstes.
Das Diakonische Werk Bonn und Region bezahlt alle Mitarbeitenden nach dem sog. BAT-KF, dem Tarif der Evangelischen Kirche im Rheinland, der sehr eng angelehnt ist an den TVÖD, dem Tarif der Kommunen und des Bundes.
Das Bundesarbeitsgericht hat geurteilt.
Die Kirchen haben das Recht, ihre Verhältnisse selbst zu gestalten. Aber das natürlich nicht im rechtsfreien Raum.
Das Bundesarbeitsgericht hat die Geltung kirchlichen Arbeitsrechts bekräftigt. Es hat zugleich klargestellt, das andere Festlegungen des Grundgesetzes auch gelten, insbesondere das Recht auf Koalitionsfreiheit, aus dem sich das Recht auf gewerkschaftliche Betätigung und auch das Streikrecht ergibt.
Ein kluges Urteil. Zusammengefasst: Wenn die Kirche und ihre Wohlfahrtsverbände zwei Bedingungen erfüllen, können sie ihre arbeitsrechtlichen Angelegenheiten selbst regeln:
1. Die Gewerkschaften müssen sich beteiligen können an der Rechtssetzung
2. Dieses dann festgelegte Recht muss eindeutig sein und konsequent angewendet werden.
Unter diesen Bedingungen darf bei der Kirche nicht gestreikt werden. Sonst schon. (Wer das juristisch exakt lesen möchte, wartet am Besten auf die noch nicht vorliegende schriftliche Urteilsbegründung des Gerichts.) Insofern ist auch alles kirchliche oder gewerkschaftliche Triumphgeschrei nach dem Urteil unsinnig. Das Gericht hat gesagt: Beide Grundrechte gelten.
Mindestlöhne, Outsourcing, Zeitarbeit
Auch wenn das bestimmten politischen Kräften im Lande nicht passt: Die Forderung nach branchenübergreifenden Mindestlöhnen ist absolut berechtigt. Es muss in diesem reichen Land möglich sein, von eigener Arbeit zu leben und am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Sonst ist bzw. wird der Reichtum falsch verteilt.
Nach unserem Tarif verdienen die Mitarbeitenden inklusive Weihnachtsgeld auch in den unteren Gehaltsgruppen jedenfalls mehr als 8,50€. Und oft mehr als Mitarbeitende, die in anderen Branchen nach gewerkschaftlich ausgehandelten Tarifen bezahlt werden. Das hat natürlich auch etwas mit den Kräfteverhältnissen in diesen Branchen zu tun. In der Kirche sind die arbeitsrechtlichen Kommissionen paritätisch besetzt, und das führt zu relativ guten Gehältern.
Outsourcing und Zeitarbeit sind keine guten Lösungen, weil sie den Tarif unterlaufen. Das Diakonische Werk Bonn und Region hält sich an den Tarif und beschäftigt Zeitarbeiter nur in Engpass-Situationen. Bei 400 Mitarbeitenden haben wir zeitweilig 1-5 Zeitarbeiterinnen gehabt, derzeit keine.
Allerdings gibt es manchmal sachliche Gründe, Dienstleistungen von Dritten zu beziehen. Wir kochen das Mittagessen in unseren offenen Ganztagsschulen nicht selbst, sondern beziehen es von Firmen, die das können. Bezahlt wird es von den Eltern. Würden wir kochen, wäre es teurer.
Das Problem: Finanzierung der Pflege, der sozialen Arbeit
Die Sozialbranche ist unterfinanziert. Zum Beispiel in der Pflege zahlen die Kassen zu wenig. In anderen Feldern zahlt die öffentliche Hand. Beispielsweise bei den offenen Ganztagsschulen. Immer wieder kämpfen wir vergeblich um die Erhöhung der Zuschüsse zur Deckung der tariflichen Gehaltssteigerungen.
In 2012/2013 sind die Gehälter wie im öffentlichen Dienst um etwa 6% gestiegen. Das ist gut so, denn in den Jahren davor haben die Mitarbeitenden oft noch nicht mal den Inflationsausgleich bekommen. Für die städtischen OGSen wird das natürlich bezahlt. Für die freien Träger wird das nicht bezahlt. Diese Ungleichbehandlung stürzt die Träger in erhebliche finanzielle Schwierigkeiten.
Wer eine gute Bezahlung der Mitarbeitenden fordert sollte auch eine angemessene Refinanzierung fordern. Hier ist eine gemeinsame Aufgabe der freien Träger, der Gewerkschaften und der Politik: Ohne solide Finanzierung der sozialen Angebote sind diese auf Dauer nicht lebensfähig.