Geiz ist geil - oder - wie billig möchten Sie Ihre Pflege denn gern …?

Februar 19th, 2013

von Jean-Pierre Schneider

Wenn es nach den Pflegekassen geht, möchten diese gerade am liebsten grenzen- und maßlos Einnahmen scheffeln und davon den Versicherten so wenig wie irgend möglich zugute kommen lassen.

Anders ist es nicht mehr zu verstehen, wenn ich den gerade bei uns eingegangenen Brief der Pflegekasse lese. Eine neue gesetzliche Wahlmöglichkeit, die “Stundenvergütung” in der Ambulanten Pflege, wird hier missbraucht, um ein unmoralisches Angebot nach dem anderen vorzulegen.

Offenbar meinen die Pflegekassen, dass die Pflege gleich welcher Qualität für den Patienten und gleich bei welchen Dumpinglöhnen für Mitarbeitende noch mindestens um ein Drittel oder die Hälfte im Preis zu drücken ist! Sie bieten den Trägern derzeit Stundensätze, für die der Klempnermeister sich nicht einmal in Bewegung setzen würde. Niemand käme auf die Idee bei kräftig laufendem Wasserrohrbruch wochenlang zu versuchen, den Klempner zu einem Preisnachlass bewegen zu wollen. - In der Pflege geht dies, weil der Pflegedienst trotzdem kommt!

Verantwortungsbewusste Träger versuchen eben, so wenig wie möglich die Patienten das ausbaden zu lassen, was die Kassen auf zweifelhafte Weise in Verträgen erzwingen wollen.

Die neuste Spielart dieses Konfliktes ist nun besonders unverfroren: Auch die eigentlich verhandlungsfähigen und unzweifelhaft notwendigen Vergütungsanpassungen aufgrund von Lohn- und Kostensteigerungen der vergangenen Jahre werden einfach nicht mehr abgeschlossen, ohne dass der Träger den Dumpingstundensätzen zustimmt.

Mit dieser Methode treffen die Kassen natürlich irgendwann doch nicht nur die Träger, sondern auch die eigenen Patienten. - Denn schon jetzt ist die den Pflegediensten zugestandene Zeit für eine angemessene Pflege von Menschen viel zu knapp bemessen. - Mit dieser Preisschraube wird es nun noch enger!
Und besonders bitter ist diese Politik der Kassen für alle Träger, die versuchen, auch die legitimen Interessen und Belastungsgrenzen Ihrer Mitarbeitenden im Auge zu haben. Tarifliche Bezahlung und mehr als ein Mindestlohn ist mit den Angeboten der Kassen ausgeschlossen! Gesunde Arbeitsbedingungen - ebenfalls.

Nur eines kann zweifelhafterweise vielleicht trösten: Lange hält diese Sparpolitik am Menschen keiner aus: weder die Träger, noch die Pflegebedürftigen, noch die Gesellschaft. - Gerade sind es nämlich die Pflegekassen, die alles dafür tun, den ohnehin befürchteten Pflegenotstand schneller und mit ungleich größerer Wucht herbeizuführen!

Kirchliche Einrichtungen, Arbeitsrecht, Subsidiarität

Februar 8th, 2013

von Ulrich Hamacher
Das kirchliche Arbeitsrecht ist zur Zeit sehr in der öffentlichen Diskussion. Zugleich wird infrage gestellt, ob es sinnvoll ist, aus Mitteln der öffentlichen Hand Einrichtungen freier Träger – unter Anderen Einrichtungen der Kirchen – zu finanzieren.

Das Subsidiaritätsprinzip – oder: Wer bezahlt die Einrichtungen?
Nach geltendem Recht soll der Staat hoheitliche Aufgaben selbst erledigen und andere Aufgaben nach Möglichkeit Anderen übertragen. Bürgerschaftliches Engagement, freie Träger, Einrichtungen der Wohlfahrtsverbände und der Kirchen sind gewollt und sinnvoll. Wenn es sich dabei um gesetzliche Pflichten der öffentlichen Hand handelt, wird diese sie wohl bezahlen müssen. In der Regel ist das für die öffentliche Hand auch billiger, als diese Aufgaben selbst zu erledigen, weil die Träger meistens geringere Verwaltungskosten haben und/oder (wie etwa bei den Kindertagesstätten) die Verwaltungskosten teilweise selbst tragen und zusätzlich ehrenamtliche Arbeit sowie Spenden einbringen.
Entgegen anders lautenden Gerüchten steckt in kirchlichen Kitas, Schulen und Offenen Türen – jedenfalls in NRW - auch kirchliches Geld. Das gilt auch für viele Beratungsdienste, Stadtteilbüros etc. Das diakonische Werk Bonn und Region wendet etwa 1,2 Millionen Euro kirchliches Geld pro Jahr für seine Arbeit auf.

Kirchliche Arbeitgeber zahlen relativ gut.
Die Entgelte in der Diakonie liegen im Rahmen dessen, was in sozialen Berufen gezahlt wird. Gerade in den ersten Berufsjahren verdienen Erzieherinnen, Sozialpädagogen, Pflegefachkräfte und Pflegehilfskräfte bei der Diakonie mehr als bei anderen Anbietern.
Bei der Caritas gilt der AVR, der für manche Mitarbeitende etwas günstiger, für andere etwas ungünstiger ist der Tarif der Diakonie.
Darüber hinaus gilt staatliches Recht in vieler Hinsicht. Unter Anderem haben kirchliche Mitarbeitende den gesetzlichen Kündigungsschutz, Rentenversicherung, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherungs-beiträge werden wie bei anderen auch gezahlt. Darüberhinaus gibt es eine kirchliche zusätzliche Altersversorgung, vergleichbar der des öffentlichen Dienstes.
Das Diakonische Werk Bonn und Region bezahlt alle Mitarbeitenden nach dem sog. BAT-KF, dem Tarif der Evangelischen Kirche im Rheinland, der sehr eng angelehnt ist an den TVÖD, dem Tarif der Kommunen und des Bundes.

Das Bundesarbeitsgericht hat geurteilt.
Die Kirchen haben das Recht, ihre Verhältnisse selbst zu gestalten. Aber das natürlich nicht im rechtsfreien Raum.
Das Bundesarbeitsgericht hat die Geltung kirchlichen Arbeitsrechts bekräftigt. Es hat zugleich klargestellt, das andere Festlegungen des Grundgesetzes auch gelten, insbesondere das Recht auf Koalitionsfreiheit, aus dem sich das Recht auf gewerkschaftliche Betätigung und auch das Streikrecht ergibt.
Ein kluges Urteil. Zusammengefasst: Wenn die Kirche und ihre Wohlfahrtsverbände zwei Bedingungen erfüllen, können sie ihre arbeitsrechtlichen Angelegenheiten selbst regeln:
1. Die Gewerkschaften müssen sich beteiligen können an der Rechtssetzung
2. Dieses dann festgelegte Recht muss eindeutig sein und konsequent angewendet werden.
Unter diesen Bedingungen darf bei der Kirche nicht gestreikt werden. Sonst schon. (Wer das juristisch exakt lesen möchte, wartet am Besten auf die noch nicht vorliegende schriftliche Urteilsbegründung des Gerichts.) Insofern ist auch alles kirchliche oder gewerkschaftliche Triumphgeschrei nach dem Urteil unsinnig. Das Gericht hat gesagt: Beide Grundrechte gelten.

Mindestlöhne, Outsourcing, Zeitarbeit
Auch wenn das bestimmten politischen Kräften im Lande nicht passt: Die Forderung nach branchenübergreifenden Mindestlöhnen ist absolut berechtigt. Es muss in diesem reichen Land möglich sein, von eigener Arbeit zu leben und am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Sonst ist bzw. wird der Reichtum falsch verteilt.
Nach unserem Tarif verdienen die Mitarbeitenden inklusive Weihnachtsgeld auch in den unteren Gehaltsgruppen jedenfalls mehr als 8,50€. Und oft mehr als Mitarbeitende, die in anderen Branchen nach gewerkschaftlich ausgehandelten Tarifen bezahlt werden. Das hat natürlich auch etwas mit den Kräfteverhältnissen in diesen Branchen zu tun. In der Kirche sind die arbeitsrechtlichen Kommissionen paritätisch besetzt, und das führt zu relativ guten Gehältern.
Outsourcing und Zeitarbeit sind keine guten Lösungen, weil sie den Tarif unterlaufen. Das Diakonische Werk Bonn und Region hält sich an den Tarif und beschäftigt Zeitarbeiter nur in Engpass-Situationen. Bei 400 Mitarbeitenden haben wir zeitweilig 1-5 Zeitarbeiterinnen gehabt, derzeit keine.
Allerdings gibt es manchmal sachliche Gründe, Dienstleistungen von Dritten zu beziehen. Wir kochen das Mittagessen in unseren offenen Ganztagsschulen nicht selbst, sondern beziehen es von Firmen, die das können. Bezahlt wird es von den Eltern. Würden wir kochen, wäre es teurer.

Das Problem: Finanzierung der Pflege, der sozialen Arbeit
Die Sozialbranche ist unterfinanziert. Zum Beispiel in der Pflege zahlen die Kassen zu wenig. In anderen Feldern zahlt die öffentliche Hand. Beispielsweise bei den offenen Ganztagsschulen. Immer wieder kämpfen wir vergeblich um die Erhöhung der Zuschüsse zur Deckung der tariflichen Gehaltssteigerungen.
In 2012/2013 sind die Gehälter wie im öffentlichen Dienst um etwa 6% gestiegen. Das ist gut so, denn in den Jahren davor haben die Mitarbeitenden oft noch nicht mal den Inflationsausgleich bekommen. Für die städtischen OGSen wird das natürlich bezahlt. Für die freien Träger wird das nicht bezahlt. Diese Ungleichbehandlung stürzt die Träger in erhebliche finanzielle Schwierigkeiten.
Wer eine gute Bezahlung der Mitarbeitenden fordert sollte auch eine angemessene Refinanzierung fordern. Hier ist eine gemeinsame Aufgabe der freien Träger, der Gewerkschaften und der Politik: Ohne solide Finanzierung der sozialen Angebote sind diese auf Dauer nicht lebensfähig.

KiTa-Plätze oder Betreuungsgeld?

Mai 31st, 2012

von Ulrich Hamacher

Ministerin Schröder hat ein 10 Punkte Papier vorgelegt, mit dem der Ausbau der Kinderbetreuung für unter 3 Jährige vorangetrieben werden soll. Eine gute Idee, jedenfalls wenn sie das vor drei Jahren getan hätte. Jetzt wird es sowohl zeitlich als auch inhaltlich nicht ausreichen. Wenn man sich die 10 Punkte ansieht, wird sehr schnell klar, dass so keine 130.000 KiTa-Plätze u3 entstehen werden.

Diese Zahl an zusätzlichen Plätzen wird wohl benötigt, um den demnächst bestehenden Rechtsanspruch umsetzen zu können - vorausgesetzt, die Einschätzung der Fachleute ist richtig. Wie groß der Bedarf tatsächlich ist, entscheiden aber die Eltern.

Um die nötige riesige Investition zu finanzieren, wären Bundesmittel in erheblichem Umfang gefordert. Immerhin hat der Bund die gesetzliche Festlegung getroffen, dass Eltern einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für ihr Kind haben. Nur will die Ministerin nicht viel Geld ausgeben an dieser Stelle. Nur die Zinsen für Kredite, die die Kommunen aufnehmen, soll der Bund subventionieren. Das Nebenziel ist vermutlich eine Erhöhung der kommunalen Schulden. War da was mit Fiskalpakt? Schuldenbremse?

Allerdings an einer anderen Stelle ist Geld da: Fürs Betreuungsgeld steht ein Milliardenbetrag zur Verfügung. Das ist eine Prämie (”Herdprämie”) für den Verzicht auf Kinderbetreuung. Damit die Kinder nicht so früh mit anderen Kindern zusammen kommen. Pädagogisch geradezu genial. Damit das aber nicht zu teuer wird, bekommen Eltern, die von HartzIV leben, nichts davon. Na gut, vielleicht nützt das insofern diesen Kindern.

Ein anderer Weg wäre jetzt sinnvoll: Stärkung der kommunalen Finanzen durch größere Anteile an den Steuern. Dann könnten die Kommunen ihrer gesetzlichen Verpflichtung nachkommen ohne zusätzliche Schulden.

Bildungs- und Teilhabepaket

April 3rd, 2012

Von Ulrich Hamacher
Da hat sich das Bundesarbeitsministerium was richtig Tolles einfallen lassen: Das Bildungs- und Teilhabepaket. Wie funktioniert das?
Man kürze die Mittel der Bundesagentur für Arbeit für die Arbeitsmarktpolitik („Integrationsmittel“) um viele Milliarden Euro. Dann nehme man einen Teil davon für dieses Bildungs- und Teilhabepaket, verkaufe das propagandistisch als großen Wurf und hat damit auch gleich noch die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes zur Förderung der Kinder im Rahmen von Hartz IV einigermaßen befolgt. Genial. Oder?
Na ja – ein paar ganz nützliche Einzelheiten sind dabei. Die Förderung des Mittagessens für Kinder mit 1 Euro pro Tag – okay. Die 100 Euro pro Schuljahr für Schulbedarf – gut, wenn auch zu wenig.
Aber das war es dann auch. Teilhabe ermöglicht man nicht mit 10 Euro im Monat. Das ist einfach Unsinn. Und völlig daneben ist die „Finanzierung“ von Nachhilfeunterricht: Wenn die Versetzung eines Schülers gefährdet ist, kann Geld für Nachhilfe beantragt werden. Bis der Antrag entschieden ist, dauert es irgendwie lange. Was derweilen passiert? Vielleicht können die Eltern es ja vorfinanzieren. Wenn sie Hartz IV-Empfänger sind allerdings wohl kaum. Ach ja- das müssen sie aber schon sein. Sonst gibt’s eh nix. Wenn die Versetzung nicht mehr gefährdet ist, endet die (hoffentlich bewilligte) Finanzierung. Keine Chance mit dem Geld dauerhaft gefördert zu werden oder etwa eine höhere Schulform anzustreben.
Und damit der bürokratische Aufwand möglichst groß ist, muss (fast) jede Leistung individuell und einzeln beantragt werden. Wer dumm genug ist, sich einen solchen bürokratischen Unsinn auszudenken, weiß ich nicht.
Die Landesarbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände NRW hat gefordert, das Bildungs- und Teilhabepaket abzuschaffen. Statt dessen wäre es sinnvoll, in die Infrastruktur zu investieren: den Schulen Geld zu geben für Personal, das dann Schüler fördert, die das brauchen. Das Mittagessen an Kindergärten und Schulen kostenlos zu gestalten.
Da war noch was? Ja richtig, die Kürzung der Eingliederungsmittel der Bundesagentur für Arbeit. Die führt zur Zerschlagung der vorhandenen Arbeitsmarktprojekte, der Möglichkeiten, Leuten Beschäftigung zu geben, die sonst keine haben. Großartig, Frau Bundesarbeitsministerin.

Schande?!: Der heutige Bild Titel: „Die Hartz IV – Schande“ (19.4.2011)

April 19th, 2011

Wie schön, dass das populistische Weltbild der „Bild“ mal wieder stimmt! – Die bösen Hartz IV-Empfänger schröpfen den Staat, sie sind arbeitsscheu, faul und sich zu fein für schwerere Arbeit, sie sind unzuverlässig und tun alles um rechtswidrig an so viel Geld wie möglich zu kommen. Plumper und versimpelter geht es wohl kaum noch!
In der Tat gibt es, wie in jedem Sozialsystem Menschen, die es nicht korrekt nutzen oder sogar missbrauchen. - Die gibt es übrigens wohl auch im Steuersystem… Und: Es ist auch nicht falsch, angemessen dagegen vorzugehen.

Trotzdem ist die Bilddarstellung nur der kleinere Teil der Wahrheit. Es sind im Verhältnis zu Millionen Menschen, die auf diese Unterstützung angewiesen sind, eben doch nur einige, denen ein Fehlverhalten vorgeworfen wird. – Allen anderen, z.B. der Alleinerziehenden die sich redlich müht, die aber dennoch wegen ihres Niedriglohns auf ergänzende Leistungen angewiesen ist, wird hier kurzerhand mit „der Prozess gemacht“. – So einfach darf man es sich einfach nicht machen, wenn es um soziale Fragen geht!

Obendrein sind es ja oft gar keine Böswilligkeiten, weswegen ein ansehnlicher Teil der Sanktionen ausgesprochen werden. Unsere Beratungsdienste in Bonn jedenfalls sehen täglich solche Menschen und unterstützen sie. – Da gibt es nämlich auch Menschen, die von diesem System einfach überfordert sind, die mit den Formularen nicht zurechtkommen, die aus guten Gründen einen Job nicht annehmen (z.B. weil sie nicht wissen, wie sie die Kinderbetreuung in der Zeit sicherstellen können), oder, die nach hunderten Bewerbungen ohne Ergebnis Schleife um Schleife drehen, ohne bislang an irgendeinen Job zu kommen.

Was Bild ebenfalls im Beitrag vergisst: Gegen die Bescheide und Sanktionen der ARGEn laufen wahre Fluten von Klagen, so dass die Sozialgerichte längst ächzen. – Und man höre und staune … wenn nach jüngsten Zahlen fast die Hälfte dieser Klagen zugunsten der Leistungsbezieher ausfallen, - dann sollte das bei Meldungen, wie der heutigen Bild-Titelseite, doch sehr nachdenklich stimmen! – Oder?
Jean-Pierre Schneider

OGS-Gelder der Landes NRW sind kein Bonbon für den Kämmerer sondern zum Qualitätserhalt der OGSen bestimmt

Februar 2nd, 2011

Von Jean-Pierre Schneider und Ulrich Hamacher
Zugegeben: Zurzeit steht es noch in den Sternen, ob es tatsächlich die angekündigten zusätzlichen Landesmittel für die Arbeit der Offenen Ganztagesschulen auch wirklich gibt.
Aber von vorne: Die Landesregierung hat nach jahrelanger Überzeugungsarbeit der Träger auf die finanzielle Problematik der OGSen reagiert. Nun will sie ihre Zuwendungen erhöhen. Das ist gut und ein wichtiges Zeichen dafür, dass nicht einfach die Angebote und Qualitäten der OGSen eingeschmolzen werden sollen. Denn seit 2004 sind die Zuwendungen gleich geblieben, die Kosten aber sind ganz erheblich gestiegen. Die Träger der OGSen kommen immer mehr in finanzielle Nöte, verschiedene Angebote mussten schon reduzieren werden. Und je weiter die Kosten steigen, desto weniger kommen die Träger mit der Finanzierung zurecht.
In Bonn ist die Situation besser als andernorts, weil die Stadt von Anfang an deutlich mehr Geld beiträgt, als sie muss und als viele andere Kommunen geben, - Anpassungen der Finanzierungen wegen der Kostenentwicklungen gab es aber auch hier nicht.
Jetzt hat die Landesregierung endlich beschlossen, ihren Finanzierungsanteil zu erhöhen. - Nicht viel, aber immerhin.
Und dann die Überraschung: Im Haushaltsentwurf der Stadt ist der städtische Finanzierungsanteil um den gleichen Betrag reduziert worden! Das ist nicht klug: Wenn das Urteil des Verfassungsgerichts NRW bedeutet, dass die Mittel gar nicht fließen, macht sich die Stadt finanziell was vor. Wenn nicht, hat die Stadt die Erhöhung der OGS - Landeszuschüsse zur Verbesserung ihrer Finanzlage benutzt.
So verständlich das angesichts der Haushaltslage vielleicht scheint: Den Letzten beißen die Hunde. – Und das sind die OGSen, die ihr Angebot verschlechtern müssten, weil sie sonst mit den Kostensteigerungen nicht fertig werden. Die Leidtragenden sind die Kinder.
Deshalb ist auch die Aussage in der Erklärung der Stadtverwaltung zu diesem Vorgang schlicht falsch: „Die Qualität der OGSen ist gesichert.“ - Nein, sie ist in Gefahr.

Grundentscheidungen der Politk

Januar 6th, 2011

Viele Grundentscheidungen der Politik stehen an.

von Ulrich Hamacher

Arbeitslosigkeit abbauen
Gerade im wirtschaftlichen Aufschwung bietet sich die Möglichkeit, Arbeitslosigkeit aktiv und erfolgreich zu bekämpfen. Zum Beispiel durch gezielten Einsatz der Mittel, die den Jobcentern für Eingliederung von Langzeitarbeitslosen zur Verfügung gestellt werden. Allerdings nicht durch Kürzung dieser Mittel, sondern gerade jetzt durch Ausbau und sinnvolle Verwendung.
Nicht die Kürzung der Eingliederungsmittel, sondern die Schaffung von Eingliederungsinstrumenten, die geeignet sind, Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Und wüssten wir doch alle Besseres, als Ein Euro Jobs.

Gesundheit
Nicht die weitere Abwälzung von Kosten auf die Patienten sondern Stärkung des Gesundheitswesens. Woher kommt eigentlich die Vorstellung, das Gesundheitswesen sei zu teuer?. Nein, die Menschen werden älter und die technischen und anderen medizinischen Möglichkeiten steigen, und es kostet Geld sie für die Menschen zu nutzen. Gut angelegtes Geld.

Öffentlicher Personenverkehr
Der Winter hat noch einmal deutlich gezeigt, was im Sommer schon erkennbar war: Es ist die Aufgabe der Bahn-AG, die Grundversorgung sicher zu stellen. Nicht nur bei schönem Wetter, bei Temperaturen zwischen 5 und 25 Grad, sondern auch wenn es heiß oder kalt ist und wenn es schneit. Alle reden vom Wetter. Die Bahn-AG redet nur noch vom Wetter? Das letzte, was wir brauchen, ist die Vorbereitung eines Börsenganges. Was wir brauchen, sind Investitionen in eine Bahn und auch in ein Schienensystem, die ihre Aufgabe erfüllen.

Kommunalfinanzen
Die Finanzen der Kommunen und Kreise sind hinüber. Wer weiß das nicht. Aber wer arbeitet daran, das zu ändern?
Sich kaputt zu sparen wird auch der Stadt Bonn nicht helfen. Wieso haben Kommunalpolitiker auf den höheren Ebenen ihrer Parteien eigentlich so wenig Einfluss?

Ich fürchte, die Politik vertut gerade die sich bietenden Chancen. Und der Aufschwung ist irgendwann zu Ende. Das ist so ziemlich das Einzige, was wir darüber mit Sicherheit sagen können. Hoffen wir also, dass dieses Ende nicht so bald kommt. Und dass die Politik sich eines Besseren besinnt.

Bürgerbeteiligung beim Bonner Haushalt?

Dezember 6th, 2010

Von Ulrich Hamacher

In der Homepage der Stadt Bonn steht zu lesen:
„Unter dem Motto “Bonn packt’s an!” wird vom 18. Januar bis 16. Februar 2011 der Bonner Haushalt 2011/2012 zur öffentlichen Diskussion gestellt.
Vor allem im Internet werden die Bürgerinnen und Bürger aufgefordert, die geplanten Konsolidierungsmaßnahmen zu bewerten und eigene Vorschläge zu entwickeln, wie Bonns Finanzen mittel- bis langfristig wieder auf gesunde Füße gestellt werden können.
Diese Form der Bürgerbeteiligung findet erstmals in Bonn statt und baut auf den Erfahrungen auf, die in diesem Jahr in Solingen und Essen gemacht wurden. Das Bürgerbeteiligungsverfahren ist beratend ausgelegt. Die 50 höchst bewerteten Vorschläge gehen als Anträge in die städtischen Haushaltsberatungen ein und werden endgültig durch den Rat der Stadt Bonn entschieden.“
www.bonn.de

Das ist eine interessante Variante von Bürgerbeteiligung. Nicht über einen Bürgerhaushalt soll abgestimmt werden, also über Geld, das zur Verfügung steht, sondern über Kürzungen.
Bei der jüngst vorgelegten Giftliste war das Problem, dass bei jedem Kürzungsvorschlag nur eine Überschrift und ein Betrag zu lesen war. Ich hoffe doch sehr, dass so etwas nicht die Grundlage der Befragung wird. Aufgrund welcher Informationen und mit welchen möglichen Konsequenzen sollen Bürgerinnen und Bürger da entscheiden?
Die Auswahl der Kürzungsvorschläge wurde in jener Liste nicht begründet. Es gab keine Informationen über die Folgen, keine Zahlen Daten Fakten über die Nutzung der jeweiligen Angebote.
Und es ist klar, dass bestimmte Menschen ins Internet gehen und andere nicht.
Ich schlage vor, die Stadt schafft für diese Aktion ein paar Voraussetzungen für eine qualifizierte Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger:
• Zu jeweiligen Kürzungsvorschlägen gehören klare Begründungen, warum gerade diese aus vielen Hundert möglichen ausgewählt wurden.
• Und noch wichtiger: Informationen über die Qualität des jeweiligen Angebots und die Quantität seiner Nutzung, über das Verhältnis von Nutzen und Kosten.
• Und klar informiert werden muss darüber, welche Folgen eine Kürzung oder Streichung für wen hätte.
• Und sehr hilfreich wäre möglicherweise ein Forum, in dem Die Bürgerinnen und Bürger inhaltlich darüber diskutieren können. Inklusive regelmäßigem „Faktencheck“ durch die Verwaltung.
Ohne diese Informationen bleibt die Umfrage nutzlos, denn Information und Diskussion sind wichtige Voraussetzungen qualifizierter Entscheidungen in der Demokratie, nicht nur die bloße Abfrage momentaner Meinungen.
Die gewählten Volksvertreter müssen ihre Verantwortung dennoch wahr nehmen. Gut gemacht kann die Bürgerbeteiligung hilfreich sein, sonst nicht.

Die Hartz-Gesetze und ihre Umsetzung

Oktober 3rd, 2010

Von Ulrich Hamacher

1. Der ideologische Hintergrund der Hartz-Gesetzgebung
Die Idee war: Bessere Vermittlung in Arbeit verringert die Arbeitslosigkeit.
Da stecken entscheidende Denkfehler drin. Der erste Denkfehler ist Ideologie: Wer keine Arbeit hat, muss wohl selbst schuld sein. Es geht tatsächlich aber vorrangig um einen Mangel an Arbeitsplätzen, nicht um einen Mangel an Motivation zu arbeiten.
Der zweite Denkfehler ist: Wenn man der Wirtschaft günstige Bedingungen (Arbeitskraft möglichst billig) schafft, schafft die Wirtschaft Arbeitsplätze.
Tatsächlich schafft die Wirtschaft Arbeitsplätze, wenn sie damit Geld verdienen kann. Wenn die Nachfrage nicht steigt, kann die Wirtschaft nicht mehr verkaufen, ergo wird sie nicht mehr produzieren, also auch nicht mehr Arbeitsplätze schaffen.
Die Idee war: Wenn man fördert und fordert, bringt man Leute in Arbeit. Der Denkfehler ist derselbe. Es gibt mehr Arbeit nur in einem konjunkturellen Aufschwung. Sonst nicht. Arbeitslosigkeit lässt sich nur durch mehr Arbeit oder eine andere Verteilung der Arbeit verringern.
2. Die Entwicklung des Arbeitsmarktes
Es gab einen Aufschwung. Der hat dazu geführt, dass Leute Arbeit gefunden haben und die Arbeitslosenzahl gesunken ist.
Das wurde als Erfolg der Hartz-Reformen verkauft. Aber der Hauptgrund war und ist auch jetzt ein Wirtschaftsaufschwung.
Hier in Bonn haben wir ein zusätzliches Problem: Mit Regierungsbehörden und IT sind die Qualifikationsanforderungen der vorhandenen Arbeitsplätze sehr hoch. Das bedeutet wenig Chancen für gering qualifizierte Arbeitslose.
Deshalb gibt es eine hohe Zahl von Langzeitarbeitslosen, die keine Chance auf Arbeit haben
3. Ausstattung und Erfolg der ARGEN
Die Personalstärke der ARGEN und die Mittel für Integrationsprogramme waren von vornherein viel zu gering.
Also wurde der Schwerpunkt der Tätigkeit sehr schnell auf fordern statt fördern verlegt. Das passt natürlich zu der Ideologie, die Arbeitslosen wollten sowieso nicht arbeiten. Komisch, dass in jedem Aufschwung ganz viele Leute „plötzlich” wieder wollen.
Durch die neuen Regelungen in Sachen Jobcenter wird daran nichts verbessert.
Ob Option oder gemeinsames Job-Center von Arbeitsagentur und Kommune: Die einzig wichtigen Frage sind:
• Bekommen Menschen Arbeit oder nicht.
• Wird das „Fordern“ reduziert und das „Fördern“ ausgebaut oder nicht.
Und danach sieht es nicht aus.

Hartz IV und (k)eine Besserung ?

September 28th, 2010

Von Jean-Pierre Schneider

Eigentlich hätte die Bundesregierung es wissen müssen. - Wenn das Verfassungsgericht auf die Grundfesten und –regeln unseres Zusammenlebens im Grundgesetz Bezug nimmt, dann ist das ziemlich ernst gemeint! Dann geht es auch nicht “nur” um formale Fehler in der Entstehung eines Gesetzeswerkes, sondern schon eher um eine „sehr große Anfrage“ an das, was gerade unter dem unseligen Titel „Hartz IV“ firmiert.
Was nun im Entwurf als Lösungsweg bezeichnet wird, zeigt nur, dass man sich pflichterfüllend mit dem Thema befasst hat. 5 € wären z.B., nicht einmal 1,5 % Verbesserung der Regelsätze, die Menschen an der Existenzminimumgrenze zugestanden wird. An dieser Stelle mit dem Lohnabstand zu Niedrigverdienern zu argumentieren, ist mehr als fragwürdig, denn es argumentiert mit der Not der Einen gegen die Not der Anderen! – Sowohl der Lohn für Arbeit, als auch „Hartz IV“ müssen für ein Auskommen und angemessene Teilhabe reichen!
Lange diskutierte Defizite des bisherigen Gesetzeswerkes, wie die Notwendigkeit besonderer einmaliger Leistungen, sind immer noch nicht angemessen aufgelöst. Und bei der vermeintlichen Verbesserung in der Frage der künftigen Pauschalbeträge für Mieten wird letztlich entscheidend sein, was Vor Ort in der einzelnen Kommune passiert. – Zum Beispiel: Wohnraum, den es nicht gibt, gibt es auch nicht deshalb, weil die Miete pauschaliert anerkannt werden soll. - Hier stehen also in vielen Kommunen ganz andere Aufgaben an.
Wenn nun ein oder “der” Ausgangspunkt der Diskussion ins Auge sticht, so müsste dies endlich eine gute Regelung für Kinder sein. Die Regierung erklärt das Thema Kindersätze zum „Vertrauensschutz-Thema“ gegenüber den Eltern. Sie erklärt, dass die Kindersätze eigentlich um bis zu 12 € sinken müssten! – Es versteht sich von selbst, dass angesichts der krassen Erfahrungen dieser Familien und dem eindeutigen Bild, das die Sozialverbände von der Lage dieser Familien zeichnen, allein die Erwähnung eines derartigen Entgegenkommens geschmacklos ist. De facto wird allerdings an den bestehenden Sätzen für Kinder nichts verändert. Ein kleiner Trost ist das sog. Bildungspaket – es geht in die richtige Richtung, braucht aber noch deutliche Schritte um überhaupt praktikabel und wirkungsfähig zu sein. – Alles darin sind allerdings keine wirklich neuen Erkenntnisse, wie man meinen könnte! – Die meisten Punkte sind bereits Teil der Maßnahmen, die engagierte Verbände und die Stadt für Bonner Kinder entweder bereits auf den Weg gebracht haben, oder die weiterhin fest von ihnen verfolgt werden.
Diese Gesetzesnovelle in dieser Form wäre alles andere als ein großer Wurf. – Sie zeigt mehr den Bedarf nach mehr Gerechtigkeit, als den Willen sie herzustellen.

Jean-Pierre Schneider